"Feuerwehr im Einsatz" - dieses Schild sehen sie häufig auf Privatfahrzeugen kurz nachdem der Alarm bei der Freiwilligen Feuerwehr eingegangen ist. Da die Einsatzkräfte innerhalb weniger Minuten ausrücken müssen sie schnellst möglich zum Feuerwehrhaus gelangen. Hierzu stehen den Feuerwehrkameraden, abhängig vom Bundesland, in der Regel Sonderrechte zur Verfügung. Das heißt sie dürfen dadurch in gewissen Rahmen die Straßenverkehrsordnung missachten. Um den anderen Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, dass sich ein Privatfahrzeug auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz befindet werden oftmals sogenannte Feuerwehr-Dachaufsetzer verwendet. Diese Dachschilder tragen die Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" oder "Feuerwehr" und sind häufig in den Farben gelb und leuchtorange in Verwendung.
Falls Ihnen ein solches Fahrzeug begegnet würden wir sich die Feuerwehrkameraden freuen wenn Sie freie Bahn schaffen oder Vorfahrt gewähren. Zwar sind sie rechtlich nicht dazu verpflichtet, da die Magnet-Dachaufsetzer im Straßenverkehr keine Bedeutung haben, die Feuerwehrleute werden es Ihnen aber danken.
Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird.
Bildquelle: dachaufsetzer.net