FF Premenreuth e.V.

Retten - Löschen - Bergen - Schützen


Ist ein Feuer erst einmal gelöscht, müssen Sie sich mit Aufräum- und Renovierungsarbeiten beschäftigen. Zurückgeblieben sind vom Feuer verbrannte oder verkohlte Möbelstücke,  vom Löschwasseraufgeweichte Böden und Wände, kaputte Teppichböden oder Elektrogeräte. Für die Wiederherstellung Ihrer Wohnung oder Bürogebäude möchten wir Ihnen gerne eine Orientierungshilfe geben.

Was Sie grundsätzlich tun sollten:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung ggf. Ihren Vermieter.
  • Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt oder vom Rauch durchdrungen sowie durch Wärme-Einwirkung verändert wurden.
  • Die Brandrückstände müssen evtl. fachgerecht entsorgt werden. Fragen Sie Ihre zuständige Kommune oder einen Entsorgungsbetrieb (Adressen finden Sie z.B. in den "Gelben Seiten").
  • Verhindern Sie eine Verschleppung von Verschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche.

Vorgehen bei geringer Schadstoffbelastung:

  • Halten Sie sich in den betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf, wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Verwenden Sie dabei aber Schutzhandschuhe.
  • Reinigen Sie, nach Verlassen des Schadensbereiches, Ihren Körper sehr gründlich.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich. Machen Sie regelmäßige Pausen an der frischen Luft oder in unbelasteten Räumen.

Vorgehen bei erhöhter Schadstoffbelastung:

  • Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf, wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich
  • Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, für Staubarbeiten einen Atemschutz (textile Halbmasken mit Schutzklasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten oder Gumminhandschuhe für Nassarbeiten. Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand es zulässt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
  • Nehmen Sie, nach Verlassen des Schadensbereiches, eine gründliche Körperreinigung vor.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich. Machen Sie regelmäßige Pausen an der frischen Luft oder in unbelasteten Räumen.

Vorgehen bei stark erhöhter Schadtstoffbelastung:

  • Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
  • Es ist durch einen Sachverständigen eine Schadstoffuntersuchung erforderlich. Ihre Feuerwehrleitstelle oder das Gewerbeaufsichtsamt helfen Ihnen hier gern weiter.
  • Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen Sie spezielle Firmen für die Sanierung von Brandschäden heranziehen, die mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der "Leitlinie zur Brandschadenssanierung" des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden. Hier hilft Ihnen auch Ihre öffentliche Versicherung gern weiter.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.

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