FF Premenreuth e.V.

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Aus dem Schlaf gerissen

Stellen Sie sich folgendes vor: es ist 3 Uhr morgens, Sie liegen im Bett und schlafen. Plötzlich werden Sie jäh geweckt: die Sirene der FFW Premenreuth schlägt an und alarmiert die Feuerwehrdienstleistenden. Kurze Zeit später donnern Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene durch die Ortschaft - und Sie können nicht weiter schlafen. Sie ärgern sich, weil Sie am nächsten Morgen früh zur Arbeit müssen und nachts ist doch sowieso nichts los auf den Straßen - warum dann dieser Lärm?

Wir können diese Frage sehr gut verstehen, denoch ist diese Frage unbegründet. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken und die Einsatzstelle zu gelangen. Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 35, Straßenverkehrsordnung). Wenn das Wegerecht in Anspruch genommen wird, müssen Blaulicht und Tonsignal vom Anfang bis zum Ende der Fahrt eingeschaltet sein.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Nachts ein Fahrzeug der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienstes oder THW mit Sondersignalenl durch Ihre Straße fährt und Sie aus dem Schlaf weckt.

Bitte denken Sie auch daran:
Sie können sich wieder im Bett umdrehen und weiter schlafen. Wir, die vor ein paar Minuten auch im Bett lagen und schliefen haben meist in den nächsten Stunden dazu keine Gelegenheit mehr, und am nächsten Morgen müssen wir genauso zur Arbeit wie Sie. Und falls Sie auch einmal nachts Hilfe von der Feuerwehr brauchen wird es Ihnen egal sein, ob ein anderer aus dem Schlaf gerissen wird. Sie werden für jede Sekunde die wir früher eintreffen, dankbar sein.

Was ist das Wegerecht?

Fahrern von Einsatzfahrzeugen steht im Einsatzfall das Wegerecht zu. Die StVO richtet sich dabei an die anderen Verkehrsteilnehmer, die solchen Einsatzfahrzeugen sofort freie Bahn zu schaffen haben. Anders als bei den Sonderrechten nach § 35 StVO befreit das Wegerecht nicht von den Vorschriften der StVO. Wer besitzt das Wegerecht? Wegerecht haben nur Fahrzeuge die mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüstet sind und beides eingeschaltet haben. Und das Wegerecht darf nur eingesetzt werden, wenn höchste Eile geboten ist:
  • Um Menschenleben zu retten.
  • Um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
  • Um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.
  • Um flüchtige Personen zu verfolgen (z. B. Polizei).
  • Um bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:

Was tun bei Sonderzeichen?

  • Stellen Sie fest, woher das Sonderzeichen kommt.
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Auf der Autobahn gilt natürlich grundsätzlich immer sofort bei Stau: Bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn (ganz nebenbei: Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von 20 Euro).

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