Das Jahr 2010 steht vor der Tür - natürlich darf eine zünftige Silvesterfeier nicht fehlen. Und zu einer guten, deutschen Silvesterfeier gehören Böller, Kracher und Raketen. Doch achten Sie schon beim Einkauf auf die Prüfzeichen und Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), damit die Silversterschüsse nicht nach hinten losgehen. Abgefackelt werden darf das Feuerwerk erst ab 31.12.2009. |
(fks) Illegale Feuerwerkskörper gefährden Ihre und die Gesundheit Ihrer Familie und Kinder. Ab dem heutigen Dienstag ist in Deutschland der Verkauf der Feuerwerkskörper der Klasse II erlaubt - daher achten Sie unbedingt auch geprüfte Qualität. Gerade im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet treten vermehrt Beschlagnahmungen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern durch das Landeskriminalamt auf. Aufgemerkt: sowohl der Importeur als auch der Besitzer von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern machen sich strafbar im Sinne des Sprengstoffgesetzes! Lassen Sie also leiber gleich die Finger davon. |
Ist auch besser so, denn das LKA hat unter anderem herausgefunden, dass viele osteuropäische Knallkörper zu viel Schwarzpulver oder andere Explosionsstoffe auf Chlorbasis beinhalten - die Folge: unkontrollierte Explosionen. Zudem seien die Zündschnüre hufig zu schnell abgebrannt, so dass eine nicht unerhebliche Gesundheits- und Verletzungsgefahr besteht. Besonders warnt das LKA vor dem Gebrauch der in Osteuropa erhältlichen Knallkörper „LA BOMBA“ und „MATCH CRACKER". | |
Kaufen Sie daher ausschließlich in Deutschland zugelassene pyrotechnische Knallkörper. Diese sind mit einer vierstelligen Prüfnummer und dem Prüfsiegel der BAM versehen. Feuerwerkskörper der Klasse II sind ausschließlich für Personen über 18 Jahren zugelassen - diese gehören nicht in Kinderhände! Legen die die Kracher scher auf festen, nicht brennbaren Untergrund, zünden Sie die Zündschnur an und entfernen Sie sich rasch. Werfen Sie keine Feuerwerkskörper in Menschenmengen, Gebüsche, Gärten oder jegwelche Gegenstände und verwenden Sie die Feuerwerkskörper ausschließlich außer Haus im Freien. Raketen müssen senkrecht in einem feuerfesten Gefäß, das sicher auf dem Boden steht, gesteckt werden. nach dem Anzünden der Lunte entfernen Sie sich bitte rasch. Halten Sie keine brennenden Feuerwerkskörper in der Hand! Achten Sie auch darauf, dass Ihre Raketen nicht in Gärten, Wälder oder auf Häuser oder in Menschenmengen explodieren. Sollte dennoch ein Notfall eintreten holen Sie sofort Hilfe - wählen Sie 112! |
|
Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk, eingestuft in die Klasse I, z.B.: Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf von Personen unter 18 Jahren benutzt werden. Strafbar macht sich übrigens auch, wer Feuerwerk der Klasse II an Personen unter 18 Jahren weitergibt. | |
Prüfkennzeichnung | unter 18 Jahre | über 18 Jahre |
Klasse I (z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk) | Ja | Ja |
Klasse II (z.B. Knallfrösche, Böller, Raketen) | Nein | Ja |
Die FFW Premenreuth wünscht Ihnen eine rundum gelungene Silvesterfeier und einen guten Start ins neue Jahr 2010! |
Bild: NobbiP |