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Jedes Jahr am 31.12. darf eine zünftige Silvesterfeier nicht fehlen. Und zu einer guten, deutschen Silvesterfeier gehören Böller, Kracher und Raketen. Doch achten Sie schon beim Einkauf auf die Prüfzeichen und Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), damit die Silversterschüsse nicht nach hinten losgehen. Abgefackelt werden darf das Silvesterfeuerwerk immer erst am 31.12.

(fks) Illegale Feuerwerkskörper gefährden Ihre und die Gesundheit Ihrer Familie und Kinder. Achten Sie unbedingt auf geprüfte Qualität., wenn Sie Feuerwerkskörper kaufen Gerade im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet traten in den vergangenen Jahren vermehrt Beschlagnahmungen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern durch das Landeskriminalamt auf. Aufgemerkt: sowohl der Importeur als auch der Besitzer von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern machen sich strafbar im Sinne des Sprengstoffgesetzes! Lassen Sie also lieber gleich die Finger davon.

Ist aufeuerwerk-raketench besser so, denn das LKA hat unter anderem herausgefunden, dass viele osteuropäische Knallkörper zu viel Schwarzpulver oder andere Explosionsstoffe auf Chlorbasis beinhalten - die Folge: unkontrollierte Explosionen. Zudem seien die Zündschnüre hufig zu schnell abgebrannt, so dass eine nicht unerhebliche Gesundheits- und Verletzungsgefahr besteht. Besonders warnte das LKA 2009 vor dem Gebrauch der in Osteuropa erhältlichen Knallkörper „LA BOMBA“ und „MATCH CRACKER".

Kaufen Sie daher ausschließlich in Deutschland zugelassene pyrotechnische Knallkörper. Diese sind mit einer vierstelligen Prüfnummer und dem Prüfsiegel der BAM versehen. Feuerwerkskörper der Klasse II sind ausschließlich für Personen über 18 Jahren zugelassen - diese gehören nicht in Kinderhände! Legen die die Kracher scher auf festen, nicht brennbaren Untergrund, zünden Sie die Zündschnur an und entfernen Sie sich rasch. Werfen Sie keine Feuerwerkskörper in Menschenmengen, Gebüsche, Gärten oder jegwelche Gegenstände und verwenden Sie die Feuerwerkskörper ausschließlich außer Haus im Freien. Raketen müssen senkrecht in einem feuerfesten Gefäß, das sicher auf dem Boden steht, gesteckt werden. nach dem Anzünden der Lunte entfernen Sie sich bitte rasch. Halten Sie keine brennenden Feuerwerkskörper in der Hand! Achten Sie auch darauf, dass Ihre Raketen nicht in Gärten, Wälder oder auf Häuser oder in Menschenmengen explodieren.

Sollte dennoch ein Notfall eintreten holen Sie sofort Hilfe - wählen Sie 112!

Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk, eingestuft in die Klasse I, z.B.: Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf von Personen unter 18 Jahren benutzt werden. Strafbar macht sich übrigens auch, wer Feuerwerk der Klasse II an Personen unter 18 Jahren weitergibt.

Prüfkennzeichnung unter 18 Jahre über 18 Jahre
Klasse I (z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk) Ja Ja
Klasse II (z.B. Knallfrösche, Böller, Raketen) Nein Ja

Acht Tipps Ihrer Feuerwehr für ein sicheres Silvester im Überblick:

• Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

• Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in ge schlossenen Räumen verboten.

• Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Zudem gilt dieses
Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!

• Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) noch einmal.

• Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!

• Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

• Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

• Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Bild: NobbiP

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