„Der Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen hat eine weitere Hürde genommen“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) zur Billigung des entsprechenden Gesetzesentwurfs durch das Bundeskabinett. Auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer freute sich über den Schritt hin zur weiteren Erleichterung für das Ehrenamt: „Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten in Deutschland unterstützen unsere Gesellschaft mit ihrem großartigen sozialen Engagement.“ Als nächstes stehen nun die Lesungen des Gesetzes im Bundestag an.
Eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung ermöglicht das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. Diese Fahrerlaubnis soll nun auch auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden.
Hintergrund:
Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit entfällt die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGM zu führen. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren – betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband (DFV), www.feuerwehrverband.de