Nach europäischem Recht liegt die Obergrenze für den LKW-Führerschein seit 1999 bei 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Daraus ergeben sich erhebliche Nachteile vor allem für ehrenamtlich tätige Nachwuchskräfte der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen. Sie dürfen mit der Fahrerlaubnis Klasse B keine Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtmasse fahren. Damit ist die Einsatzfähigkeit dieser Organisationen langfristig gefährdet. Bayern hatte bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitiative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde. Von der Ermächtigung für die Länder hierzu hat Bayern als erstes Bundesland Gebrauch gemacht und in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden eine entsprechende Verordnung erlassen.
Diese Regelungen gehen allerdings nicht weit genug. Herrmann: "Wir brauchen die Sonderfahrberechtigung auch für Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen und für Gespanne. Die notwendigen Schulungen sollen dabei die Verbände direkt übernehmen. Sie haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sehr verantwortungsbewusst damit umgehen und größten Wert auf eine fundierte Ausbildung legen. Wir müssen deshalb dafür sorgen, alle unnötigen Hindernisse für die wichtige Arbeit unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen zu beseitigen."
Quelle: Bayerische Staatskanzlei 18.05.201, LFV Bayern www.lfv-bayern.de/cms/news/2010/05/21/Ministerratsbeschluss.html