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Von Natur aus spielt Feuer in unseren Waldökosystemen nur eine bescheidene Rolle.

 

Ganzjährig ausreichend Niederschläge und überwiegend relativ dichte, von Laubbäumen geprägte Wälder lassen nur sporadisch Waldbrände durch Blitzeinschlag entstehen. Die brandgefährlichste Zeit ist das Frühjahr, wenn das dürre Gras noch nicht von frischem Grün überwachsen wird.

Zwei historische Entwicklungen führten zu einer deutlichen Zunahme der Waldbrandgefährdung:

  • die starke Zunahme der Bevölkerungsdichte und die auch heute noch steigende Bedeutung der Wälder für Erholungszwecke und
  • die historisch bedingte Veränderung unserer Wälder, insbesondere die Ausbildung (nahezu) reiner Kiefernwälder auf Sandböden im Raum Nürnberg und in der nördlichen Oberpfalz.

In den letzten Jahren führte gerade in den früheren Risikogebieten der Umbau der Wälder (z.B. "Reichswaldprogramm") in laubbaumreiche Mischwälder zu einer Reduzierung der Schadenshäufigkeit, aber auch des Schadensumfangs (Waldbrandstatistik). Mit großem Abstand ist aber der Mensch nach wie vor der häufigste Auslöser von Waldbränden.

 

Aktuelle Gefahrenlage: Waldbrand

Waldbrandgefahrenprognose des Deutschen Wetterdienstes

Bei erhöhter Waldbrandgefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
  2. In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
  3. Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  4. Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
  5. Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  6. Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
  7. Seien Sie besonders vorsichtig in lichten, grasreichen Bergwäldern. Durch Föhneinfluss herrscht hier oft große Trockenheit. Die Waldbrandbekämpfung ist extrem schwierig. Die finanziellen Folgen für den Brandverusacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
  8. Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Rechtliche Grundlagen

für den Umgang mit Feuer im Wald und die Bewältigung von Waldbränden finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) und in der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB):

  • Art. 17 BayWaldG (Feuergefahr)
  • Art. 21 BayWaldG (Beihilfen für Waldbrandschäden)
  • Art. 1 BayFwG (Aufgaben der Gemeinden)
  • § 1 VVB (Löschen von Bränden)
  • § 3 VVB (Feuer im Freien)

Merkblatt der Feuerwehrschule Würzburg "5.6 Waldbrände"

Das Merkblatt fasst die wichtigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und brandschutztechnischen Empfehlungen für die Feuerwehren zusammen. Es soll als Ausbildungsunterlage und als Hilfe bei Übungen und Einsätzen dienen und kann bei der Feuerwehrschule (Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bestellt werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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