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Berlin – Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung abschließend dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit hat der Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen eine weitere Hürde hin zur Umsetzung der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren genommen. Aktuell ermöglicht eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. Daneben kann es künftig auch eine Fahrerlaubnis geben, die das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gestattet.
Am 27. Mai 2011 wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Entwurf beschäftigen. Bei positivem Beschluss erfolgt abschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt; das Gesetz tritt einen Tag danach in Kraft. Nach dem Inkrafttreten sind die Länder gefordert, im Rahmen einer Durchführungs-Verordnung die entsprechenden Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheine sowohl bis 4,75 Tonnen, sofern bislang nicht realisiert, als auch bis 7,5 Tonnen zu schaffen.


Hintergrund:

Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit entfällt die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGM zu führen. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren – betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

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